Beratungsförderung

Eckpunkte der Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016

  • Zusammenführung der bisherigen Programme Gründercoaching Deutschland (GCD), Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch (RT) und Turn-Around-Beratung (TAB) zu einem einheitlichen Beratungsförderungsprogramm des Bundes
  • spezifische Förderkonditionen für Unternehmen in verschiedenen Phasen:
    – neu gegründete Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung (bisher: Gründercoaching Deutschland): maximale Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro
    Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig),
    60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
    – bestehende Unternehmen (mindestens zwei Jahre tätig, bisher: KMU-Beratung): maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
    Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig),
    60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
    – Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch): Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
    Fördersatz: 90 Prozent bundesweit
  • In-Kraft-Treten: ab 1. Januar 2016
  • De-minimis-Beihilfe
  • Umsetzung durch das BAFA als zentralem Ansprechpartner
  • Online-Antragsverfahren
  • Einbindung von Leitstellen in allen Förderbereichen zur Unterstützung der Programmdurchführung und Antragsbearbeitung, u. a:
    – Information und Öffentlichkeitsarbeit für Berater, Gründer/innen und Unternehmen über die Förderung
    – Qualitätssicherung, Koordinierung und Schulungsangebote in Kooperation mit den Regionalpartnern
    – Unterstützung des BAFA bei Antragsbearbeitung und Verwendungsnachweisprüfung
    Dieses Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
  • Regionalpartner als örtliche Anlaufstellen in Zusammenarbeit mit den Leitstellen:
    – verpflichtend bei Beratung von Gründer/innen (= neu gegründete Unternehmen in den ersten zwei Jahren nach Gründung)
    – fakultativ bei Beratung von (bestehenden) KMU
    – verpflichtend für Beratungen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Schlankes Verwaltungsverfahren in zwei Stufen:
    – nach Antragstellung erhält das KMU umgehend eine Mitteilung, dass die formalen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und mit der Beratung begonnen werden kann
    – Zuwendungsbescheid (Bewilligung) und Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA nach erfolgter Beratung und Prüfung des Beratungsberichts
  • Sicherung der Beratungsqualität durch in den Richtlinien festgelegte formale Anforderungen an die Berater und Prüfung der Beratungsberichte

Pressemitteilung des BMWi vom 21.07.2015

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