Beratungsförderung – Zuschüsse bis 90 Prozent

Neue Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung

Zum neuen Jahr sind neue Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows in Kraft getreten. Damit unterstützt die Bundesregierung Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen. Das neue Programm bündelt die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows“ durch Unternehmensberatungen, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ und unterstützt so die Beratungsförderung neu gegründeter sowie etablierter KMU. Sie erhalten besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how. Die Hinzuziehung externer Beratungsangebote ist wichtig zur Vorbereitung und Begleitung von unternehmerischen Entscheidungen und stärkt die Bestandsfestigkeit von Gründungen sowie die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen. Für die überwiegend aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse stehen für 2016 aus Bundesmitteln 16 Mio. Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt nach den neuen Richtlinien sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Antrags- und Bewilligungsbehörde für die neue Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. (Pressemitteilung des BMWi vom 5.1.2016)

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Fördersätze:
80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %, 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 € 80 % 3.200 €
60 % 2.400 €
50 % 2.000 €
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
 3.000 € 80 % 2.400 €
60 % 1.800 €
50 % 1.500 €
Unternehmen in Schwierigkeiten  3.000 € 90 % 2.700 €

Die neuen Richtlinien finden Sie hier (PDF: 574 KB). Weitere Informationen auch zum Antragsverfahren finden Sie beim BAFA.

Oder rufen Sie mich an: 030 8618752 –
die HEENEMANN Unternehmensberatung ist für das Programm registriert.

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