Berliner Senat beschließt Bürgschaftskonzept

In Berlin können kleine und mittlere Unternehmen künftig leichter Vorhaben und Investitionen finanzieren. Dazu hat der Senat ein neues Bürgschaftskonzept beschlossen. Zum einen wurde der Bürgschaftsrahmen für den Bereich der Bürgschaftsbank Berlin auf 1,25 Mio. EUR erhöht. Zum anderen wurde bei der Investitionsbank Berlin ein neuer Bürgschaftsfonds mit EU-Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – EFRE-Fonds) eingerichtet. Dieser soll Investitionsfinanzierungen von 1,25 bis 5 Mio. EUR in Industrieunternehmen und produktionsnahen Wirtschaftsbereichen unterstützen. Neben Zuschüssen und Darlehen kommt der Bürgschaft damit eine ganz besondere Bedeutung zu.

Insgesamt umfasst das neue Bürgschaftsprogramm vier Bausteine:

  • Baustein 1: Bürgschaften über die Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg GmbH nun bis 1,25 Mio. EUR Bürgschaftssumme.
  • Baustein 2: Der EFRE-Bürgschaftsfonds leistet kleinen und mittleren Berliner Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes, insbesondere in den Berliner Clustern, bei der Investitionsfinanzierung von 1,25 bis 5 Mio. EUR Unterstützung. Ansprechpartner hierfür ist die Investitionsbank Berlin. Zur Pressemitteilung der IBB
  • Baustein 3: Für alle Vorhaben, die der EFRE-Bürgschaftsfonds nicht begleiten kann, steht das Landesbürgschaftsprogramm zur Verfügung. Betreut wird das Programm, mit dem Investitionsvorhaben bis 10 Mio. EUR begleitet werden können, ebenfalls durch die Investitionsbank Berlin.
  • Der Baustein 4 ist für Großvorhaben von über 10 Mio. EUR über eine sog. Bund-/Länderbürgschaft vorgesehen.

Ablauf des Bürgschaftsverfahrens

Unternehmen, die eine Bürgschaft bekommen möchten, müssen in der Regel einen Antrag über die jeweilige Hausbank stellen. Die IBB und die BBB prüfen jeden Einzelfall und legen diesen im Falle eines positiven Votums dem Bürgschaftsausschuss zur Vergabeentscheidung vor.

In dem Bürgschaftsausschuss sind neben der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung die Berliner Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer vertreten, in Angelegenheiten der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg zusätzlich Vertreter der Banken. Entscheidend für die Übernahme einer Bürgschaft sind im Wesentlichen die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens, die Kompetenz der Unternehmerin oder des Unternehmers und volkswirtschaftliche Effekte wie Steuern und Arbeitsplätze. Die Bearbeitungszeiten der Anträge sind relativ kurz. Wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen, ist von einer Bürgschaftszusage innerhalb von 4 bis 6 Wochen auszugehen.

Förderfähig sind Gründungs- und Erweiterungsinvestitionen, damit verbundene Betriebsmittel sowie Auftragsvor- und Projektfinanzierungen von KMU bzw. reine Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Auftragsvorfinanzierung)

Weitere Informationen: BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

Quelle: PM der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Berlin vom 29. Januar 2013
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