Einheitliche Bürgschaftsbestimmungen erleichtern Kreditaufnahme für KMU

Bund, Länder und Bürgschaftsbanken haben sich darauf geeinigt, dass alle 16 deutschen Bürgschaftsbanken ab dem 1. Juli 2017 einheitliche und modernisierte Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB) anwenden.

Die Bürgschaftsbanken unterstützten Gründerinnen und Gründer, Unternehmensnachfolger sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung, wenn keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Staatssekretär Matthias Machnig sehe Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen: „Bundesweit einheitliche Allgemeine Bürgschaftsbedingungen unterstützen den Bürokratieabbau und verringern für die Hausbanken den Aufwand bei der Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken. Der Mittelstand profitiert davon durch erleichterten Finanzierungszugang.“

So wie alle Banken Allgemeine Geschäftsbestimmungen haben, bräuchten die Bürgschaftsbanken ABB, um das Verhältnis zwischen den kleinen und mittleren Unternehmen als Kreditnehmern, Hausbanken und Bürgschaftsbanken einfach zu regeln. Über die Jahre hätten sich die ABB in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich entwickelt.

Mit der jetzt gelungenen Vereinheitlichung würden die Bestimmungen auch an neue Regulierungsanforderungen für die Kreditwirtschaft und die voranschreitenden Entwicklungen zur Digitalisierung und Standardisierung von Bankprozessen angepasst.

2016 hätten die Bürgschaftsbanken 6.200 Finanzierungsvorhaben unterstützt und dabei Kredite und Beteiligungen in Höhe von fast 1,7 Mrd. Euro abgesichert. Ein Schwerpunkt der Förderung liege in der Finanzierung von Existenzgründungen und Übernahmen. Der Bund und die Länder entlasteten die Bürgschaftsbanken durch anteilige Rückbürgschaften.

Kontaktdaten aller Bürgschaftsbanken unter: www.vdb-info.de/mitglieder.

Mehr Informationen zu den neuen ABB auf der VDB-Homepage: www.vdb-info.de/service.

Quelle: BMWi

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