Eckpunkte der Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016
- Zusammenführung der bisherigen Programme Gründercoaching Deutschland (GCD), Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch (RT) und Turn-Around-Beratung (TAB) zu einem einheitlichen Beratungsförderungsprogramm des Bundes
- spezifische Förderkonditionen für Unternehmen in verschiedenen Phasen:
– neu gegründete Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung (bisher: Gründercoaching Deutschland): maximale Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro
Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig),
60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
– bestehende Unternehmen (mindestens zwei Jahre tätig, bisher: KMU-Beratung): maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig),
60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
– Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch): Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
Fördersatz: 90 Prozent bundesweit - In-Kraft-Treten: ab 1. Januar 2016
- De-minimis-Beihilfe
- Umsetzung durch das BAFA als zentralem Ansprechpartner
- Online-Antragsverfahren
- Einbindung von Leitstellen in allen Förderbereichen zur Unterstützung der Programmdurchführung und Antragsbearbeitung, u. a:
– Information und Öffentlichkeitsarbeit für Berater, Gründer/innen und Unternehmen über die Förderung
– Qualitätssicherung, Koordinierung und Schulungsangebote in Kooperation mit den Regionalpartnern
– Unterstützung des BAFA bei Antragsbearbeitung und Verwendungsnachweisprüfung
Dieses Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert. - Regionalpartner als örtliche Anlaufstellen in Zusammenarbeit mit den Leitstellen:
– verpflichtend bei Beratung von Gründer/innen (= neu gegründete Unternehmen in den ersten zwei Jahren nach Gründung)
– fakultativ bei Beratung von (bestehenden) KMU
– verpflichtend für Beratungen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten - Schlankes Verwaltungsverfahren in zwei Stufen:
– nach Antragstellung erhält das KMU umgehend eine Mitteilung, dass die formalen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und mit der Beratung begonnen werden kann
– Zuwendungsbescheid (Bewilligung) und Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA nach erfolgter Beratung und Prüfung des Beratungsberichts - Sicherung der Beratungsqualität durch in den Richtlinien festgelegte formale Anforderungen an die Berater und Prüfung der Beratungsberichte
Pressemitteilung des BMWi vom 21.07.2015