Mikrokredit Brandenburg: „Kleines Geld für große Ideen“

Darlehensberechnung

Wirtschaftsministerium startet neues Programm für Klein- und Mittelständler

Mikrokredit Brandenburg: „Kleines Geld für große Ideen“

Potsdam. Ob es um das Startkapital für eine Geschäftsgründung geht oder ein Darlehen für die Anschaffung neuer Maschinen: Kleine und mittlere Unternehmen sind in hohem Maße auf externe Finanzierungsquellen angewiesen. Denn im Gegensatz zu Großunternehmen verfügen sie meist nur über begrenzte eigene finanzielle Ressourcen. Doch Kredite bei Geschäfts- bzw. Hausbanken zu bekommen, gestaltet sich gerade für Kleinstunternehmen und Existenzgründer oft schwierig. Gründe dafür sind fehlende Sicherheiten, geringe Eigenkapitalbasis, aber auch geschäftspolitische Gründe der Banken – wie Kreditausschlüsse für bestimmte Branchen. Deswegen hat das Wirtschaftsministerium ein neues Programm aufgelegt: den „Mikrokredit Brandenburg“. Die Umsetzung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Dabei stehen die Kammern als Partner zur Verfügung.

„Wir wollen, dass gerade kleine Unternehmen wachsen können. Und dass sie innovativ sein können, um sich im Wettbewerb zu behaupten. Das gelingt aber nur, wenn den Unternehmen ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen“, hob Wirtschafts- und Energieminister Albrecht Gerber bei der Vorstellung des neuen Finanzinstruments hervor.

Gabriela Pantring, Mitglied des Vorstandes von Brandenburgs Förderbank ILB, fügte hinzu: „Der neue Mikrokredit Brandenburg reiht sich ideal in die bereits bestehenden Förder- und Finanzierungsangebote für Existenzgründer und junge Unternehmen in Brandenburg ein. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Kammern im Land Brandenburg die Erstberatung der Unternehmen vornehmen und dazu eine fachkundige Stellungnahme abgeben. Der Kreditantrag kann dann online auf www.ilb.de gestellt werden.“

Der „Mikrokredit Brandenburg“ ist ein Angebot insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen bis zu zehn Jahren nach der Gründung. Es richtet sich auch an Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie an Unternehmer im Nebenerwerb, die beispielsweise Aufträge und Projekte vorfinanzieren müssen oder Mittel zum Erwerb von Betriebsmitteln und für Investitionen benötigen. Beantragt werden kann ein verzinsliches Kleindarlehen ab 2.000 Euro bis maximal 25.000 Euro.

Der Kredit wird komplett in einer Summe ausgezahlt. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre. Der Zinssatz beläuft sich aktuell auf 1,77 Prozent. Getilgt wird in monatlichen Raten, die flexibel gestaltet werden können. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an. Und es sind grundsätzlich keine Sicherheiten notwendig, es wird auch kein Eigenkapital verlangt.

Das Fondsvolumen beträgt zehn Millionen Euro, davon sind acht Millionen Euro Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zwei Millionen Euro Landesmittel

Pressemitteilung der ILB vom 22.03.2016

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Beratungsförderung – Zuschüsse bis 90 Prozent

Neue Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung

Zum neuen Jahr sind neue Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows in Kraft getreten. Damit unterstützt die Bundesregierung Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen. Das neue Programm bündelt die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows“ durch Unternehmensberatungen, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ und unterstützt so die Beratungsförderung neu gegründeter sowie etablierter KMU. Sie erhalten besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how. Die Hinzuziehung externer Beratungsangebote ist wichtig zur Vorbereitung und Begleitung von unternehmerischen Entscheidungen und stärkt die Bestandsfestigkeit von Gründungen sowie die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen. Für die überwiegend aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse stehen für 2016 aus Bundesmitteln 16 Mio. Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt nach den neuen Richtlinien sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Antrags- und Bewilligungsbehörde für die neue Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. (Pressemitteilung des BMWi vom 5.1.2016)

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Fördersätze:
80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %, 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 € 80 % 3.200 €
60 % 2.400 €
50 % 2.000 €
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
 3.000 € 80 % 2.400 €
60 % 1.800 €
50 % 1.500 €
Unternehmen in Schwierigkeiten  3.000 € 90 % 2.700 €

Die neuen Richtlinien finden Sie hier (PDF: 574 KB). Weitere Informationen auch zum Antragsverfahren finden Sie beim BAFA.

Oder rufen Sie mich an: 030 8618752 –
die HEENEMANN Unternehmensberatung ist für das Programm registriert.

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Gründerwoche Deutschland 2015

 

Die HEENEMANN Unternehmensberatung beteiligt sich auch in diesem Jahr wieder aktiv an der Gründerwoche Deutschland 2015 – der bundesweiten Aktion für mehr Unternehmertum und Gründergeist.

Als offizieller Partner der Gründerwoche lädt die HEENEMANN Unternehmensberatung zu vier Thementagen ein.

16. November 2015: BusinessplanCheck für Startups und Gründer
Kostenlose individuelle Erstberatung zur Erstellung eines Businessplanes bzw. Kurz-Check eines vorhandenen Businessplanes. Einzeltermine (jeweils 30-90 min), Terminvereinbarung erforderlich: (030) 8 61 87 52

17. November 2015: Erstberatung zur Existenzgründung
Kostenlose individuelle Erstberatung zur Existenzgründung. Einzeltermine (jeweils 30-90 min), Terminvereinbarung erforderlich: (030) 8 61 87 52

19. November 2015: Wer soll das bezahlen?
Kostenlose individuelle Erstberatung zur Gründungs- und Unternehmensfinanzierung. Einzeltermine (jeweils 30-90 min), Terminvereinbarung erforderlich: (030) 8 61 87 52

20. November 2015: Unternehmensnachfolge – Alternative zur Neugründung
Kostenlose individuelle Erstberatung zur Unternehmensnachfolge und Betriebsübergabe. Einzeltermine (jeweils 30-90 min), Terminvereinbarung erforderlich: (030) 8 61 87 52

Link zur Partnerseite mit allen Details der Veranstaltungen.
Keine Rechts- und Steuerberatung.

Die Gründerwoche Deutschland ist bundesweit die größte Aktion, um Unternehmertum und Gründergeist zu stärken. Sie ist zudem Teil der internationalen Global Entrepreneurship Week, die vom 16. bis 22. November 2015 zeitgleich in rund 150 Ländern stattfindet.

Alle Veranstaltungstermine der diesjährigen Aktionswoche finden Sie im Veranstaltungskalender der Gründerwoche www.gruenderwoche.de/veranstaltungen.

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Beratungsförderung

Eckpunkte der Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016

  • Zusammenführung der bisherigen Programme Gründercoaching Deutschland (GCD), Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch (RT) und Turn-Around-Beratung (TAB) zu einem einheitlichen Beratungsförderungsprogramm des Bundes
  • spezifische Förderkonditionen für Unternehmen in verschiedenen Phasen:
    – neu gegründete Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung (bisher: Gründercoaching Deutschland): maximale Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro
    Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig),
    60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
    – bestehende Unternehmen (mindestens zwei Jahre tätig, bisher: KMU-Beratung): maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
    Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig),
    60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
    – Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch): Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
    Fördersatz: 90 Prozent bundesweit
  • In-Kraft-Treten: ab 1. Januar 2016
  • De-minimis-Beihilfe
  • Umsetzung durch das BAFA als zentralem Ansprechpartner
  • Online-Antragsverfahren
  • Einbindung von Leitstellen in allen Förderbereichen zur Unterstützung der Programmdurchführung und Antragsbearbeitung, u. a:
    – Information und Öffentlichkeitsarbeit für Berater, Gründer/innen und Unternehmen über die Förderung
    – Qualitätssicherung, Koordinierung und Schulungsangebote in Kooperation mit den Regionalpartnern
    – Unterstützung des BAFA bei Antragsbearbeitung und Verwendungsnachweisprüfung
    Dieses Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
  • Regionalpartner als örtliche Anlaufstellen in Zusammenarbeit mit den Leitstellen:
    – verpflichtend bei Beratung von Gründer/innen (= neu gegründete Unternehmen in den ersten zwei Jahren nach Gründung)
    – fakultativ bei Beratung von (bestehenden) KMU
    – verpflichtend für Beratungen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Schlankes Verwaltungsverfahren in zwei Stufen:
    – nach Antragstellung erhält das KMU umgehend eine Mitteilung, dass die formalen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und mit der Beratung begonnen werden kann
    – Zuwendungsbescheid (Bewilligung) und Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA nach erfolgter Beratung und Prüfung des Beratungsberichts
  • Sicherung der Beratungsqualität durch in den Richtlinien festgelegte formale Anforderungen an die Berater und Prüfung der Beratungsberichte

Pressemitteilung des BMWi vom 21.07.2015

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#DNX Digitale Nomaden: Arbeiten wo und wann man will

DNX – Die Digitale Nomaden Konferenz rockt das Thema ortsunabhängiges Arbeiten und Online Selbstständigkeit am 09. Mai 2015 in Berlin.

10 Speaker, geballtes Know-How & Networking.

Jetzt Ticket sichern – 20 € Nachlass mit diesem Aktionscode: PONKTU31
DNX – Digitale Nomaden Konferenz

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