Unternehmensnachfolge

Fortbestand vieler mittelständischer Unternehmen gefährdet

Insgesamt 6.654 Senior-Unternehmer ließen sich 2016 bei ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) zum Thema Betriebsübergabe beraten, 2.947 davon hatten bis dato keinen passenden Nachfolger gefunden: Der aktuelle Report des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zum Thema stimmt nachdenklich.

„Die Unternehmensnachfolge wird für viele Betriebsinhaber zur sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen“, kommentierte DIHK-Präsident Eric Schweitzer die Ergebnisse der Umfrage gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Noch nie haben sich so viele Alt-Inhaber bei der Suche nach einem Nachfolger für ihren Betrieb an ihre regionale Industrie- und Handelskammer gewandt.“

Das Problem: „Immer mehr Inhaber erreichen das Ruhestandsalter. Gleichzeitig wird es immer schwerer, externe Interessenten zu finden – auch, weil hierzulande das Interesse am Unternehmertum weiter nachlässt.“

Für zusätzliche Verunsicherung sorgt laut Schweitzer die schwierige Umsetzung des neuen Erbschaftsteuergesetzes: „Nahezu jeder vierte Betriebsnachfolger berichtet der IHK, dass die familieninterne Unternehmensübertragung durch die Erbschaftsteuer gefährdet ist.“ Denn im Prinzip hänge über jeder Betriebsübergabe das Damoklesschwert hoher Steuerzahlungen.

„Umso wichtiger ist es, dass die konkrete Umsetzung und Anwendung der Erbschaftsteuer mittelstandsfreundlich durchgeführt wird“, mahnte der DIHK-Präsident. Auch müssten Betriebsübergaben deutlich weniger bürokratisch erfolgen können. „So sollte die Politik die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen von zehn auf fünf Jahre verkürzen“, schlug er vor. Denn: „Je einfacher ein Nachfolger einsteigen kann, desto eher lassen sich auch geeignete Nachfolger finden.“

Die DIHK-Umfrage „Unternehmensnachfolge – die Herausforderung wächst“ steht hier  zum Download bereit.

Pressemitteilung des DIHK vom 28.12.2017

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Notfall-Handbuch für Unternehmen

Oftmals erfolgt in Unternehmen die (vorübergehende) Übergabe eher unerwartet, wenn der Inhaber plötzlich erkrankt oder einen Unfall erleidet. Hiervon besonders gefährdet sind Unternehmen, deren Leistungsfähigkeit stark vom Chef abhängen und in denen es keine zweite Führungsebene gibt. Vor allem die Existenz von Einzelunternehmen oder Familienunternehmen, in denen der Inhaber alle Entscheidungen persönlich trifft, hängt am seidenen Faden.
Daher sollte jeder Unternehmer eine Notfallplanung für den Ernstfall vorbereitet haben. Denn wenn der Chef ausfällt, ist der Betrieb oft führungslos, wichtige Informationen sind nicht auffindbar, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse sind nicht mehr klar – im schlimmsten Fall, ist das Unternehmen handlungsunfähig, da einfachste organisatorische Dinge nicht geregelt sind.
Hierfür hat die IHK Berlin das „Notfall-Handbuch für Unternehmen“ entwickelt. Es soll Anregung, Orientierung und Werkzeug zugleich sein, die wichtigsten Regelungen konkret umzusetzen.

Zum Download des „Notfall-Handbuches für Unternehmer“ der IHK Berlin

Quelle: IHK Berlin

Bei Fragen gerne: 030 8618752 | HEENEMANN Unternehmensberatung | Berlin

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Von der Steuer absetzen: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 1.000 €

Ab dem 01.01.2018 können Unternehmen ihre Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) im Wert bis 1.000 € steuerlich geltend machen. Weitere Informationen zu jährlichen Abschreibungsbeiträgen gibt es auf dem BMWi-Existenzgründungsportal.

 

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Bundeswirtschaftsministerium und KfW unterstützen Gründer mit neuer digitaler Plattform

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW Bankengruppe gehen neue Wege beim Ausbau der Gründungsinfrastruktur in Deutschland und starten gemeinsam mit ihrem Partner BusinessPilot die Pilotphase für eine neue digitale Gründerplattform.

Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Matthias Machnig: „Wir wollen die Chancen der Digitalisierung gezielt nutzen, um den Prozess der Existenzgründung in Deutschland zu vereinfachen. Hierzu gehören innovative Tools für die Planungsphase, aber auch – und dies ist vielleicht sogar entscheidender – eine digitale Infrastruktur, die es Gründerinnen und Gründern ermöglicht, in Interaktion mit eigenen sowie externen Netzwerken zu treten. Auf diese Weise kann eine enge Verbindung zu regionalen Akteuren geschaffen werden, was für die Gründung vor Ort eine wesentliche Rolle spielt.“

Auf der Website www.gruenderplattform.de erhalten Gründungswillige ab März 2018 individuelle Hilfestellung – von der Idee, über das Geschäftsmodell und den Businessplan bis hin zur Auswahl passender Förderung und Finanzierung. Gleichzeitig sind deutschlandweit die zentralen Akteure für die Gründungsberatung und -finanzierung auf der Plattform eingebunden. Somit bieten mit der Gründerplattform die KfW, deren gesetzlicher Auftrag Gründungs- und Beratungsförderung beinhaltet, und das BMWimaßgeschneiderte Unterstützung für jeden Gründungsinteressierten. Gleichzeitig sollen die Hürden im Gründungsprozess abgebaut werden, damit mehr Menschen den Schritt in die Selbständigkeit wagen und so ein Beitrag zur Belebung des Gründergeschehens in Deutschland geleistet wird.

„Wir wissen aus unseren Studien: nur mit einer guten Vorbereitung wird die Gründung erfolgreich“, sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW-Bankengruppe. „Besonders freut mich das große Interesse, so dass bereits jetzt schon mehr als 35 Partner aus allen Säulen des Finanzsektors sowie den Kammern in die Gründerplattform eingebunden sind. Weitere Partner werden folgen. All diese Akteure zusammen auf einer Website zu haben, wird Gründerinnen und Gründern helfen, ihre Ideen in die Tat umzusetzen.“

Potenzielle Gründerinnen und Gründer können ihre Vorhaben ab März 2018 mit Hilfe der Gründerplattform kostenlos entwickeln. Bis dahin laufen die mehrstufige Testphase der Plattform sowie die deutschlandweite Einbindung der zentralen Gründungsunterstützer.

Über den Newsletter können sich Interessierte zu aktuellen Entwicklungen sowie zum Start der Plattform informieren.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des BMWi und der KfW vom 19.12.2017

Bei Fragen gerne: 030 8618752 | HEENEMANN Unternehmensberatung | Berlin

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Berlin: IBB und Startnext verbinden Kredit- und Crowdfinanzierung

Die Investitionsbank Berlin (IBB) erweitert ihr Programm „Mikrokredite aus dem KMU-Fonds“. Ab sofort können Mikrokredite bis 25.000 Euro auch in Kombination mit einer ergänzenden Crowdfunding-Kampagne beantragt werden. „ IBB MikroCrowd “ heißt das neue Produkt, bei dem die IBB mit der Crowdfunding-Plattform „Startnext“ zusammenarbeitet. Gegründet 2010, ist Startnext heute die größte rewardbasierte Crowdfunding-Community für Ideen, Projekte und Startups im deutschsprachigen Raum. Bei dieser Art des Crowdfunding erhalten die finanziellen Unterstützer nicht-monetäre Gegenleistungen. In einer Art Vorverkauf handelt es sich dabei zumeist um das fertige Produkt.

Dr. Jürgen Allerkamp, Vorsitzender des Vorstands der IBB: „IBB MikroCrowd verbindet die klassische Kreditfinanzierung mit der neuen Form der Crowdfinanzierung. Zielgruppe sind Berliner Startups sowie Gründerinnen und Gründer etwa aus den Bereichen Kommunikation, Digital- und Kreativwirtschaft.“

Über IBB MikroCrowd können kleine und junge Unternehmen für ihr Vorhaben einen Mikrokredit beantragen und parallel dazu eine Crowdfundingkampagne zur Einsammlung zusätzlichen Kapitals fahren. Das ist dann interessant, wenn neben den Geldern aus dem Mikrokredit noch weitere, nicht-darlehensbasierte Mittel benötigt werden. Darüber hinaus erhalten Gründungs- oder Innovationsvorhaben aus Berlin eine größere öffentliche Aufmerksamkeit und werden zudem vorab auf Relevanz am Markt getestet.

Bei dem Verfahren wird zunächst auf dem üblichen Weg ein Mikrokredit aus dem KMU-Fonds beantragt und gleichzeitig angegeben, ob bzw. in welcher Höhe eine zusätzliche Crowdfinanzierung erfolgen soll. Dies kann sowohl bei der IBB als auch über die IBB-Partnerseite bei Startnext erfolgen. Fällt die Kreditprüfung durch die IBB positiv aus, erhalten die Kunden bereits eine vorbehaltliche Kreditzusage. Die IBB schaltet die Crowdfunding-Kampagne auf der Plattform frei, sobald alle Kriterien erfüllt sind. Der Kredit wird dann unmittelbar ausgezahlt, wenn die zusätzliche Crowdfinanzierung realisiert ist.

Über die Startnext Partnerseite der IBB können Unterstützer und Interessierte gezielt nach unternehmerischen Projekten aus Berlin suchen. Wird bei einem Projekt das Fundingziel nicht erreicht, kommt keine Finanzierung durch die Crowd zustande. Allerdings kann ein Mikrokredit jederzeit auch ohne Kombination mit Crowdfunding beantragt werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss aber weiterhin geschlossen sein.

Quelle: Pressemitteilung der IBB vom 29.11.2017

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