Von der Steuer absetzen: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 1.000 €

Ab dem 01.01.2018 können Unternehmen ihre Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) im Wert bis 1.000 € steuerlich geltend machen. Weitere Informationen zu jährlichen Abschreibungsbeiträgen gibt es auf dem BMWi-Existenzgründungsportal.

 

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