Fachkundige Stellungnahme für Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld

Für die Gewährung von Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld ist die Stellungnahme einer „fachkundigen Stelle“, das sind u. a. Kammern, Verbände, Steuerberater und Unternehmensberater, über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen.

Als unabhängige fachkundige Stelle fertige ich die Stellungnahme preisgünstig und – wenn alle Unterlagen und Informationen vorliegen – in der Regel innerhalb weniger Tage an.

Das Vorgespräch ist kostenlos. Rufen Sie mich an (030) 81825955 – Sie können mir auch gerne einen Entwurf Ihres Konzeptes zu einer ersten Einschätzung Ihres Vorhabens per Mail zusenden: jph@heenemann.de

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KfW Gründercoaching Deutschland – bis 4.500 € Zuschuss zu qualifizierter Beratung: Änderungen zum 01.07.2014

Verlängerung der Laufzeit des „Gründercoaching Deutschland“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) nochmals bis zum 31.12.2014 verlängert, um eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode zu vermeiden. Die Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger erfolgt voraussichtlich am 30.05.2014.

Wichtig: Der Beratungszeitraum bleibt für Zusagen ab dem 01.01.2014 weiterhin auf 6 Monate nach Zusage verkürzt.

Wichtige Termine 2014 für das GCD:

  • Antragstellung in der Antragsplattform spätestens am 15.12.2014
  • Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 19.12.2014
  • Letzte Zusage der KfW am 30.12.2014
  • Einreichung Abrechnungsunterlagen bei der KfW:
    – für Zusagen bis 30.12.2013 bis spätestens 12 Monate nach Zusage
    – für Zusagen ab 01.01.2014 bis spätestens 6 Monate nach Zusage
Quelle: KfW-Information für Berater der Beraterbörse vom 30.05.2014
Mehr zum KfW Gründercoaching Deutschland
 

Ich bin in der Beraterbörse der KfW seit vielen Jahren als Gründercoach gelistet und habe zahlreiche Coachings mit staatlichen Zuschüssen bis zu 4.500 € erfolgreich durchgeführt. Wenn Sie Fragen zum Programm oder zur Antragstellung haben, bin ich Ihnen gerne behilflich: 030 8618752  – Jens-Peter Heenemann

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ILB startet neues Angebot: Brandenburg Garantie Innovativ

Die Investitionsband des Landes Brandenburg erleichtert ab Mai 2014 innovativen Brandenburger Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen

Mit der neuen Brandenburg Garantie Innovativ erleichtert die Brandenburger Förderbank ILB ab Mai 2014 innovativen Brandenburger Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten den Zugang zu Finanzierungen. Die ILB ist die erste Förderbank in den Neuen Ländern, die mit dem European Investment Fund (EIF) aus Luxemburg dazu eine Rückgarantievereinbarung abgeschlossen hat. Der EIF hatte auf Initiative der Europäischen Kommission im Rahmen eines Pilotprojekts dazu ein sogenanntes Risk Sharing Instrument aufgelegt. Die ILB ist eine von europaweit 28 Banken, die an dem Pilotprojekt teilnehmen.

Die ILB mobilisiert durch das neue Angebot in den kommenden zwei Jahren 20 Millionen Euro an zusätzlichen Finanzierungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Brandenburg. Ziel ist es, im Land Brandenburg tätige Banken und Sparkassen durch die neue Brandenburg Garantie Innovativ zu ermutigen, mehr Finanzierungen für innovative Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Über die neue Brandenburg Garantie Innovativ stellt die ILB die Hausbank zu 60 Prozent des garantierten Kreditanteils von ihrem Risiko frei. Aufgrund der Kooperation zwischen der ILB und der Bürgschaftsbank Brandenburg kann die Garantie für KMU sogar auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Dadurch verbessert sich die Finanzierungsbasis für die Unternehmen und Hausbanken.

„Damit erleichtern die ILB und die Bürgschaftsbank die Finanzierung von innovativen Gründungen sowie bestehenden kleinen und mittelständischen Betrieben. Das neue ILB-Angebot sichert Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätze am Standort Brandenburg. Angesichts der höheren Eigenkapitalvorschriften für Banken gewinnen Garantie-Instrumente – insbesondere die Brandenburg Garantie Innovativ der ILB – immer mehr an Bedeutung“, bestätigt Ralf Christoffers, Wirtschafts- und Europaminister des Landes Brandenburg.

Quelle: Pressemitteilung der ILB vom 17.04.2014
 

Die HEENEMANN Unternehmensberatung berät und unterstützt Sie gerne bei der Unternehmensfinanzierung – auch unter Einbindung öffentlicher Fördermittel. Rufen Sie mich an: (030) 81 82 59 55

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15 Jahre EXIST – BMWi gibt Startschuss für verbesserte Förderung innovativer StartUps

Am 27. und 28. März 2014 feiert das Gründerprogramm „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ mit rund 500 Gästen sein 15jähriges Jubiläum im Berliner ewerk.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Stefan Kapferer, eröffnete den Kongress und kündigte einen Ausbau des EXIST-Gründungsprogramms an: „15 erfolgreiche Jahre EXIST sind Anlass und Ansporn, dieses erfolgreiche weiter auszubauen. Im EXIST-Gründerstipendium werden wir beispielsweise die finanzielle Förderung für Existenzgründer aufstocken. Absolventen einer Hochschule können künftig statt 2.000 Euro im Monat ein Gründerstipendium von 2.500 Euro monatlich erhalten. Darüber hinaus werden die Mittel für Investitionen beim EXIST-Gründerstipendium und beim EXIST-Forschungstransfer deutlich angehoben. So soll der Zuschuss für Investitionen für Gründerteams im Rahmen von EXIST-Forschungstransfers von heute 70.000 auf bis zu 250.000 Euro verdreifacht werden. Gerade für die jungen innovativen Start-ups aus den Bereichen Cleantech und kann damit dem höheren Mittelbedarf zum Bau von Demonstrationsanlagen und Prototypen Rechnung getragen werden.“

Seit 1998 setzt das BMWi mit EXIST entscheidende Impulse für hochschulbezogene Gründungsaktivitäten. EXIST hat an nahezu jeder deutschen Hochschule den Weg zu einer neuen Gründungskultur und mehr Unternehmergeist geebnet und zahlreiche technologisch besonders anspruchsvolle im akademischen Umfeld mobilisiert. Insgesamt sind mehr als 1.700 innovative und technologieorientierte Start-ups gefördert worden. EXIST ist mittlerweile national und international zu „dem“ Qualitätssiegel für wissensbasierte Gründungsteams aus Deutschland avanciert.

Weitere Informationen zum Gründerkongress „15 Jahre EXIST“ sowie zu den Details des EXIST-Programms finden Sie unter www.exist.de.

Pressemitteilung des BMWi vom 27.03.2014 

 

Haben Sie Fragen zur Unternehmensgründung mit Fördermitteln? Rufen Sie an, ich berate Sie gern: 030 81 82 59 55

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Insolvenzrecht: EU-Kommission will zweite Chance für Unternehmen

Die EU-Kommission hat heute eine Reihe von Grundsätzen für die nationalen Insolvenzverfahren vorgestellt, mit denen der Schwerpunkt von der Abwicklung auf die frühzeitige Umstrukturierung von finanziell angeschlagenen, aber potentiell rentablen Unternehmen verlegt werden soll. Angesichts von EU-weit rund 200 000 Insolvenzen und 1,7 Millionen verlorenen Arbeitsplätzen jährlich will die Kommission den Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihr Geschäft umzustrukturieren und einer Schließung zu entgehen. Eine Reform der einzelstaatlichen Insolvenzverfahren könnte sich für alle Seiten bezahlt machen: grundsätzlich rentable Unternehmen könnten am Markt verbleiben, Arbeitsplätze erhalten werden und Gläubiger einen höheren Anteil ihrer Investitionen zurückerhalten als im Falle eines Konkurses. Nach einem Konkurs sollten redliche Unternehmer ferner rasch eine zweite Chance erhalten, da die Erfahrungen zeigen, dass sie im zweiten Anlauf in der Regel wirtschaftlich erfolgreicher sind. Der heutigen Empfehlung gingen eine öffentliche Konsultation über ein europäisches Insolvenzkonzept und ein Vorschlag zur Änderung der aktuellen EU-Gesetzgebung über grenzübergreifende Insolvenzen voraus, dem das Europäische Parlament vor kurzem zugestimmt hat.

„Von den Unternehmen hängt ein Großteil unseres Wohlstands und unserer Arbeitsplätze ab. Ein Unternehmen zu gründen und es erfolgreich zu führen ist ein hartes Stück Arbeit, vor allem unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen“, so Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Immer mehr Unternehmen geraten in Europa in finanzielle Schwierigkeiten. Deshalb müssen wir überdenken, wie wir mit Insolvenzfällen umgehen wollen. Henry Fords erstes Automobilunternehmen ging nach nur 18 Monaten pleite, aber Ford gab nicht auf und gründete schließlich eines der erfolgreichsten Automobilunternehmen der Welt. Wir sollten Innovationen nicht im Wege stehen. Wenn ein redlicher Unternehmer scheitert, sollte er eine zweite Chance erhalten. Unsere Insolvenzregeln sollen es erlauben, wieder bei null anfangen zu können.“

„Wir wollen Konkurse von ihrem Stigma befreien und deshalb schärfer zwischen redlichen und unredlichen Unternehmern unterscheiden“, so Vizepräsident Antonio Tajani, in der EU-Kommission für Unternehmen und Industrie zuständig. „Damit wollen wir der Diskriminierung von Unternehmern, deren Konkurs nicht auf betrügerisches oder fahrlässiges Verhalten zurückgeht, ein Ende setzen, damit sie von den auf dem Markt vorhandenen Fördermöglichkeiten für Neugründungen profitieren können“.

Mit der heute angenommenen Kommissionsempfehlung soll ein kohärenter einheitlicher Rahmen für das einzelstaatliche Insolvenzrecht ermöglicht werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert:

  • die frühzeitige, rasche und kostengünstige Umstrukturierung finanziell angeschlagener Unternehmen vor Einleitung eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu erleichtern, um eine Abwicklung zu vermeiden,
  • Schuldnern die Umstrukturierung ihres Unternehmens ohne obligatorische Eröffnung eines förmlichen Verfahrens vor Gericht zu erlauben,
  • finanziell angeschlagenen Unternehmen die Möglichkeit eines Antrags auf befristeten Gläubigerschutz von bis zu vier Monaten (maximal verlängerbar auf zwölf Monate) einzuräumen, um einen Umstrukturierungsplan anzunehmen,
  • die Annahme eines Umstrukturierungsplans zu erleichtern und dabei die Interessen sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger zu berücksichtigen, um die Chancen zur Rettung lebensfähiger Unternehmen zu verbessern,
  • die negativen Konsequenzen eines Konkurses für die künftigen Aussichten, ein neues Unternehmen zu gründen, zu verringern, u.a. durch eine Entschuldung binnen eines Zeitraums von maximal drei Jahren.

Nächste Schritte: In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, binnen eines Jahres angemessene Maßnahmen zu treffen. 18 Monate nach Annahme der Empfehlung wird die Kommission anhand der Jahresberichte der Mitgliedstaaten den Stand der Dinge prüfen und entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den horizontalen Insolvenzrahmen zu stärken.

Hintergrund
Insolvenzen gehören zum Leben einer modernen, dynamischen Wirtschaft. Rund die Hälfte aller Unternehmen muss vor Ablauf von fünf Jahren aufgeben. Im Schnitt gehen in der EU jährlich etwa 200 000 Unternehmen in Konkurs. Mit anderen Worten: von einer Insolvenz sind täglich rund 600 Firmen in der EU betroffen. Ein Viertel dieser Konkurse haben eine länderübergreifende Dimension. Ihre Zahl nimmt zu: seit Ausbruch der Krise hat sich die Zahl der Insolvenzen verdoppelt, und dieser Trend dürfte sich auch 2014 fortsetzen.
Zudem spricht Einiges dafür, dass gescheiterte Unternehmer durchaus aus ihren Fehlern lernen und im Allgemeinen im zweiten Anlauf mehr Erfolg haben. Bis zu 18 % aller erfolgreichen Unternehmer sind mit ihrem ersten Unternehmen gescheitert.
Deshalb bedarf es moderner Gesetze und effizienter Verfahren, um Unternehmen mit genügend wirtschaftlicher Substanz bei der Bewältigung ihrer finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und den Unternehmern eine „zweite Chance“ zu geben. In vielen EU-Ländern zwingt das aktuelle Insolvenzrecht finanziell angeschlagene, aber prinzipiell rentable Unternehmen in die Abwicklung, anstatt eine Umstrukturierung zu ermöglichen. Es erschwert zudem mit langen Entschuldungsfristen redlichen Unternehmern den Neubeginn nach einer Insolvenz.
Die Erfahrungen zeigen, dass die Überlebenschancen von Unternehmen in Schwierigkeiten umso größer sind, je früher sie eine Umstrukturierung in die Wege leiten können. Eine frühzeitige Umstrukturierung (vor Eröffnung eines förmlichen Insolvenzverfahrens) ist aber in mehreren Ländern (beispielsweise Bulgarien, Ungarn, Tschechische Republik, Litauen, Slowakei, Dänemark) nicht möglich und in anderen Ländern unter Umständen mit langwierigen und kostenträchtigen Verfahren verbunden, die den Unternehmen wenig Anreize bieten, um ihr Überleben zu kämpfen. In einigen Ländern schließlich können viele Jahre vergehen, bis redliche Unternehmer, die in Konkurs gingen, von ihren Altschulden entbunden werden und eine andere Geschäftsidee ausprobieren können (Österreich, Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Kroatien, Polen, Portugal, Rumänien). Im Falle „redlicher“ Insolvenzen würde eine kürzere Frist bis zur Schuldenbefreiung dafür sorgen, dass ein Unternehmer nicht lebenslang für seinen Bankrott büßen muss.

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 12. März 2014
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